Gemeinde Holderbank

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KESR

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst

Soziale Dienstleistungen der Region Lenzburg
Rathausgässli 19
5600 Lenzburg

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Telefon 062 888 70 80
Fax 062 888 70 88


Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Die Behördenorganisation im Kanton Aargau hat sich grundlegend verändert: Die Gemeinderäte sind nicht mehr in der Funktion als Vormundschaftsbehörden tätig. Neu ist das Familiengericht an den Bezirksgerichten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig und entscheidet erstinstanzlich alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle.

Die Gemeinden sind im neuen KESR insoweit zuständig, dass sie für die Gerichte Abklärungen tätigen und Stellungnahmen verfassen und z.B. auch Gefährdungsmeldungen an das Familiengericht weiterleiten.

Weitere Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau finden Sie hier.